Die Herausforderung:
Nach § 4 GwG müssen die Verpflichteten über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das eine Risikoanalyse nach § 5 GwG und interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG umfasst. Diese Verpflichtung stellt den Kern eines risikobasierten Vorgehens in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar.
Zudem müssen Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung eingeholt und bewertet werden, soweit sich diese Informationen im Einzelfall nicht bereits zweifelsfrei aus der Geschäftsbeziehung ergeben. Des Weiteren muss eine kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen, einschließlich der Transaktionen, die in ihrem Verlauf durchgeführt werden, erfolgen. Im Rahmen dieser kontinuierlichen Überwachung haben die Verpflichteten sicherzustellen, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikos im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert werden. Solche Maßnahmen machen es möglich, Geldflüsse nachzuvollziehen und ungewöhnlichen oder gar verdächtigen Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen auf die Spur zu kommen.
Fazit: Es wird ein Datenspeicher benötigt, der vertrauliche, geschäftliche und personenbezogene Daten speichert und für Analysen durch die Prüfer bereitstellt. Eine automatisierte Verarbeitung ist notwendig.